Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rechte / Nutzung

Mit Nutzung der Dienste von Kulturserver und der Datenbank CultureBase werden die AGB sowie die Nutzungsbedingungen des Projektes und der zugrunde liegenden Netzwerkstrukturen akzeptiert. Ein Überblick über Strategie und Verbreitung des Projektes ist auf der Seite zum CultureBase-Netzwerk zu finden.

Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag der Stiftung kulturserver.de gGmbH vom 21.12.2001:

§ 2 Zweck und Gegenstand
( 1 ) Die Gesellschaft verfolgt den Zweck der Förderung von Kunst und Kultur sowie der Bildung.

( 2 ) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen:

  • Aufbau und Unterstzützung von Künstlern, Künstergemeinschaften und Kulturschaffenden im realen bzw. virtuellen Raum (neue Medien), z.B. das Ermöglichen einer ggf. auch interdisziplinäären Zusammenarbiet von Künstlern und Kulturschaffenden auch mit den Möglichkeiten des Internets; dies auch durch gemeinschaftlichen Zugriff auf bereitgestellte Archive mit Bild-, Text-, Ton- und Video-Material mit Arbeiten von Kunst- und Kulturschaffenden und der Nutzung der Möglichkeiten der neuen Medien zur Erprobung neuer Kunstformen (vergleichbar mit den seinerzeit neuen künstlerischen Ausdrucksmöglichkeiten der Video-Performance).

  • Darstellung und Präsentation von Kunst und Kultur sowie der kulturellen Institutionen, Gruppen und Künster im realen und virtuellen Raum, z.B. durch die Veranstaltung von Ausstellungen in eigenen oder gemieteten Räumlichkeiten (realer Raum), durch Bereitstellen und Organisieren von Speicherplatz und notwendigen Programmen, mit denen dann Kunst- und Kulturprojekte unmittelbar im Internet für alle Interessierten sichtbar und erlebbar gemacht werden können (virtueller Raum) oder Darstellung der künstlerischen Arbeiten als Film oder Audio, um die Arbeiten der breiten Öffentlichkeit erffektiver zugänglich zu machen.

  • Schulung und Ausbildung von Kulturredakteuren und Mitarbeitern als auch den Kunst- und Kulturschaffenden selber im Umgang mit den neuen Medien.

§ 3 Steuerbegünstigung
( 1 ) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

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